Neue Gesetzgebung ab 2020:

Motorrad fahren mit Auto Führerschein

Sie sind älter als 25 Jahre und haben seit mehr als 5 Jahren den Auto-Führerschein? Dann freuen Sie sich auf das Fahrvergnügen mit unseren 125-ccm Modelle

Der Bundesrat den Weg frei gemacht für das Führen von Leichtkrafträdern mit dem Führerschein der Klasse B. Diese neue Regelung eröffnet interessierten Autofahrer einen unkomplizierten Einstieg in die Welt des Motorrads.

Rahmenbedingungen für den neuen B196 Führerschein

Voraussetzung an den Fahrer:

  • Ab 25 Jahren mit mindestens fünf Jahren Fahrpraxis auf Führerschein Klasse B
  • 9 Unterrichtseinheiten (4 Theorie, 5 Praktische Übungsstunden zu je 90 Minuten)
  • Keine Prüfungen, weder praktisch, noch theoretisch

Voraussetzung des Prüfungsfahrzeugs:

  • Motorleistung bis zu 11 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 90 km/h
  • mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 120 cm³* (Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ ist zulässig),
    mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg.

Die Fahrschüler können die Übungen mit Zustimmung ihrer Versicherung oder durch Einschluss des Fahrzeugs in die Fahrschulversicherung mit ihrem eigenen, eben erworbenen Fahrzeug durchführen!

Wichtig!

Der B196 ist kein Motorradführerschein sondern lediglich eine Erweiterung des Auto-Führerscheins auf Leichtkrafträder. Wer Motorräder über 125 ccm fahren will, muss die vollständige Motorradausbildung mit Prüfung ablegen.
Der B196 ist auf Deutschland begrenzt und nicht im Ausland gültig.